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Hinweise, die in den sachlichen Anwendungsbereich des HSchG fallen
  • Öffentliches Auftragswesen,
  • Finanzdienstleistungen, Finanzprodukte und Finanzmärkte sowie Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung,
  • Produktsicherheit und -konformität,
  • Verkehrssicherheit,
  • Umweltschutz,
  • Strahlenschutz und nukleare Sicherheit,
  • Lebensmittel- und Futtermittelsicherheit, Tiergesundheit und Tierschutz,
  • Öffentliche Gesundheit,
  • Verbraucherschutz,
  • Schutz der Privatsphäre und personenbezogener Daten sowie Sicherheit von Netz- und Informationssystemen,
  • Verhinderung und Ahndung von Straftaten nach den §§ 302 bis 309 des Strafgesetzbuches (StGB),
  • Verstöße gegen Rechtsakte der Europäischen Union

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MM
MMag. Theresa Fischer-Kainz BA
Compliance Officer
ME
Mag. Elvisa Seumenicht
Ansprechperson bezüglich Datenschutz
Ge
Georg Skriwanek, LL.M., BSc

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