Das Hinweisgeber:innensystem des FWF
Bitte beachten Sie, dass nur Hinweisgeber:innen, die Rechtsverletzungen in den in §3 Abs. 2 bis 4 HinweisgeberInnenschutzgesetz (HSchG) genannten Bereichen melden, durch das HSchG geschützt sind. 

Das betrifft Meldungen in folgenden Bereichen: 
  • Öffentliches Auftragswesen,
  • Finanzdienstleistungen, Finanzprodukte und Finanzmärkte sowie Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung,
  • Produktsicherheit und -konformität,
  • Verkehrssicherheit,
  • Umweltschutz,
  • Strahlenschutz und kerntechnische Sicherheit,
  • Lebensmittel- und Futtermittelsicherheit, Tiergesundheit und Tierschutz,
  • öffentliche Gesundheit,
  • Verbraucherinnen- und Verbraucherschutz,
  • Schutz der Privatsphäre und personenbezogener Daten sowie Sicherheit von Netz- und Informationssystemen. 
Um Ihren gesetzlichen Schutz zu gewährleisten, werden wir jeden gemeldeten Hinweis, unabhängig von der gewählten Auswahlkategorie,  sorgfältig prüfen und gegebenenfalls entsprechende Folgemaßnahmen in die Wege leiten. 

Wie unser Hinweisgebersystem Sie schützt

  • Es werden keine Informationen zur Identifizierung an die Ansprechpartner gegeben.
  • Ihre Meldung wird angepasst, um sie noch anonymer zu machen. Das bedeutet, dass wir doppelte Satzzeichen entfernen und sämtliche Wörter kleinschreiben.
  • Alle Informationen werden Ende-zu-Ende verschlüsselt, sodass Ihre sensiblen Informationen sicher sind.

Wie Sie sich selber schützen

  • Sie befinden sich nicht im Unternehmens-Netzwerk (Internet / VPN).
  • Sie nutzen kein Gerät (Smartphone, Computer etc), das von Ihrem Arbeitgeber zur Verfügung gestellt wurde.
  • Sie nutzen keine Redewendungen oder Abkürzungen, die Sie häufig in Gesprächen oder E-Mails nutzen.