FWF Der Wissenschaftsfonds
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Hinweise, die in den sachlichen Anwendungsbereich des HSchG fallen →
  • Öffentliches Auftragswesen,
  • Finanzdienstleistungen, Finanzprodukte und Finanzmärkte sowie Verhinderung von Geldwäsche und Terrorismusfinanzierung,
  • Produktsicherheit und -konformität,
  • Verkehrssicherheit,
  • Umweltschutz,
  • Strahlenschutz und nukleare Sicherheit,
  • Lebensmittel- und Futtermittelsicherheit, Tiergesundheit und Tierschutz,
  • Öffentliche Gesundheit,
  • Verbraucherschutz,
  • Schutz der Privatsphäre und personenbezogener Daten sowie Sicherheit von Netz- und Informationssystemen,
  • Verhinderung und Ahndung von Straftaten nach den §§ 302 bis 309 des Strafgesetzbuches (StGB),
  • Verstöße gegen Rechtsakte der Europäischen Union
Beschwerden, welche nicht in den sachlichen Anwendungsbereich des HSchG fallen →
  • Forschungsintegrität und Forschungsethik
  • Förderverfahren (Sachliche Richtigkeit und Fairness in der Begutachtung, bei der Förderentscheidung oder in einem laufenden Projekt; Probleme bei der Abwicklung.
  • Diskriminierung (z.B. sexuelle Belästigung, Rassismus, Diskriminierung aufgrund von Religion, Herkunft, Geschlecht, sexueller Orientierung oä)
  • Sonstige Beschwerden an FWF
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